Stahl- Feuerschutztür T30 für den Einsatz in Außenwänden

Mit der neu zugelassenen Stahl-Feuerschutztür H3-1 erweitert Hörmann sein großes Programm an Feuer- und Rauchschutztüren um eine weitere Option: Erstmals können T30-Feuerschutztüren von Hörmann mit Allgemeiner Bauaufsichtlicher Zulassung durch das DIBT auch als Außentüren eingesetzt werden. 

Feuerhemmende Türen für Außenwände sind vor allem in dicht bebauten Gewerbeflächen notwendig, um ein Übergreifen des Feuers auf Nachbargebäude zu verhindern. Zur Pflicht werden sie, wenn der Abstand der Tür zu einem gegenüberliegenden oder angrenzenden (Eck-)Gebäude weniger als fünf Meter beträgt.

Die einflügelige T30-Tür kann neben seiner feuerhemmenden Funktion zusätzlich schalldämmend und einbruchhemmend bis Widerstandsklasse 2 (RC 2) in Dickfalz ausgeführt werden. Durch die ansichtsgleiche Systemoptik passt sie wie alle Hörmann Stahl-Feuerschutztüren unabhängig von ihrer Funktion perfekt zum übrigen Hörmann Feuerschutztürenprogramm und sorgt somit für eine harmonische Gesamtoptik des Gebäudes.